Immobilie verkaufen und vermieten in Hamburg

Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten? Von der Bewertung bis zum Vertrag haben Sie einen Ansprechpartner.

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Beratungsgespräch am Tisch vor einer Fensterfront mit Blick auf Altbaufassaden

Unsere Vermarktungsleistungen

Ob Sie Ihre Immobilie in Hamburg verkaufen, vermieten oder finanzieren wollen: Welche Leistung zu Ihnen passt, hängt an Ihrer Immobilie und Ihrem Ziel, nicht an unserem Angebot.

Verwaltung und Vermarktung unter einem Dach

Eine Position, die reine Makler nicht haben: Über 60 Eigentümergemeinschaften und zahlreiche Mietobjekte liegen in unserer Verwaltung. Deshalb wissen wir, welche Mieten in Hamburg wirklich gezahlt werden und welche Sanierung als Nächstes ansteht.

  • Wertermittlung auf Basis echter Abschlüsse in Hamburg
  • Aufbereitung aller Unterlagen, bevor der erste Interessent fragt
  • Exposé, Fotos und Vermarktungsstrategie je nach Zielgruppe
  • Vorauswahl und Bonitätsprüfung, statt jeden zur Besichtigung zu lassen
  • Verhandlung, Notartermin und Übergabe aus einer Hand
  • Vermietung mit Mieterprüfung und rechtssicherem Vertrag
  • Ab 2027 für gewerbliche Käufer und Investoren: Vermittlung der Finanzierung. Private Baufinanzierung ist in Vorbereitung.
Stefanie Doetsch, Prokuristin
Den besten Preis holt selten der, der am lautesten inseriert. Sondern der, der weiß, wem das Haus etwas wert ist.

Stefanie Doetsch

Prokuristin

Der erste Schritt

„Verkaufen ist Vorbereitung. Den Rest macht der Markt.“

Was Sie tun.

  • Uns die Immobilie zeigen und sagen, was Ihr Ziel ist
  • Unterlagen bereitstellen, soweit Sie sie haben
  • Über Preis, Miete oder Finanzierung und den Zeitpunkt entscheiden

Was dann passiert.

  • Wir bewerten die Immobilie und zeigen die Möglichkeiten auf
  • Fehlende Unterlagen beschaffen wir
  • Gemeinsam legen wir das passende Vorgehen fest

Was kostet das? Die Wertermittlung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Bei der Vermietung zahlt die Provision, wer den Auftrag erteilt. Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision (§ 656c BGB); die Höhe steht vorher im Auftrag. Und wenn Sie es sich anders überlegen? Viele Eigentümer lassen zuerst rechnen und entscheiden erst danach, ob verkauft, vermietet oder gehalten wird. Auch das ist ein Ergebnis.

Drei Messing-Briefkästen an einer Hamburger Klinkerwand im warmen Abendlicht

Was ist Ihre Immobilie heute wert?

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