Wohnung vermieten in Hamburg

Der richtige Mieter ist oft nicht der erste. Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Hamburg vermieten: marktgerechte Miete, geprüfte Mieter, rechtssicherer Mietvertrag.

Kostenloses Erstgespräch

Miete festlegen

Maßstab für die Miete ist die ortsübliche Vergleichsmiete, in Hamburg belegt über den Mietenspiegel. Wir ordnen Ihre Wohnung daran und an echten Abschlüssen ein und prüfen, was die Mietpreisbremse in Hamburg im konkreten Fall zulässt. Dafür nehmen wir die Wohnung auf: Zustand, Ausstattung, Fotos und Grundriss. Kleine Maßnahmen, die sich in der Miete bezahlt machen, empfehlen wir Ihnen.

Der Preis muss halten. Wer sich auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse beruft, etwa auf eine höhere Vormiete, muss den Mieter vor Vertragsschluss unaufgefordert informieren. Das übernehmen wir und dokumentieren es. Staffel oder Index schlagen wir nur vor, wo sie wirklich passen, und die Betriebskostenvorauszahlung setzen wir realistisch an.

Blick über Hamburg mit Elbphilharmonie und Hafen

Mieter auswählen

Einen Mieter zu finden ist in Hamburg nicht schwer, den richtigen schon. Das Exposé spricht die passende Zielgruppe an statt alle. Wir veröffentlichen auf den relevanten Portalen, auf Wunsch auch still an Interessenten aus unserer Kartei, und bündeln die Anfragen, damit Sie keine hundert Mails bekommen. Auf Wunsch suchen wir für auslaufende Verträge auch Nachmieter, bevor Leerstand entsteht.

Vor der Besichtigung fragen wir nur die Grunddaten ab, besichtigt wird einzeln oder in kleinen Gruppen. Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft sichten wir bei der engeren Auswahl, so, wie es der Datenschutz vorsieht. Sie erhalten eine begründete Empfehlung mit den Unterlagen der engeren Auswahl, die Entscheidung treffen Sie, und wir sagen Ihnen ehrlich, wo wir ein Risiko sehen. Ein Zahlungsausfall kostet mehr als jede Mietdifferenz.

Mitarbeiter sichtet am Abend im Büro die Bewerbungsunterlagen von Mietinteressenten am Computer

Vertrag und Übergabe

Wir setzen einen sauber formulierten Mietvertrag auf, der auf das Objekt zugeschnitten ist, vereinbaren die Kaution und legen sie getrennt vom Vermögen des Vermieters an. Bei der Übergabe halten wir Zählerstände, Zustand und Mängel mit Fotos fest und dokumentieren jeden Schlüssel im Verzeichnis. Beim Auszug ist dieses Protokoll der wichtigste Beleg, wenn es um die Kaution geht.

Nach dem Einzug stellen wir die Wohnungsgeberbestätigung für die Anmeldung aus, informieren die Versorger und, wo nötig, die Hausverwaltung und fangen erste Rückfragen des Mieters auf. Auf Wunsch geht die Vermietung nahtlos in die laufende Mietverwaltung über, denn wir kennen Mieter, Vertrag und Wohnung bereits.

Die Wohnung soll nach der Vermietung dauerhaft betreut werden? Zur Mietverwaltung

Neue Mieterin unterschreibt in einer modernen Neubauwohnung das Übergabeprotokoll, der Verwalter legt die Schlüssel auf die Küchentheke

Vermietung

Drei Dinge, auf die Sie sich verlassen können

Bei zwanzig Bewerbern ist eine Wohnung in Hamburg schnell vermietet. Die eigentliche Arbeit ist die Auswahl, und ein Vertrag, der in fünf Jahren noch trägt.

1

Eine Miete, die hält

Wir ordnen die Miete am Hamburger Mietenspiegel und an echten Abschlüssen ein und prüfen, was die Mietpreisbremse im konkreten Fall zulässt.

2

Ein Mieter, dessen Zahlen Sie kennen

Selbstauskunft, Einkommensnachweis und Bonität prüfen wir bei der engeren Auswahl. Sie bekommen eine begründete Empfehlung, entschieden wird von Ihnen.

3

Vertrag und Übergabe, die tragen

Ein sauber formulierter Mietvertrag, auf das Objekt zugeschnitten, und ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos, das beim Auszug noch etwas wert ist.

Weg zum Mieter

Vom ersten Termin bis zum Einzug

  1. 01

    Miete festlegen

    Zuerst die Aufnahme der Wohnung. Die Miete wird am Hamburger Mietenspiegel eingeordnet und daraufhin geprüft, was die Mietpreisbremse zulässt. Dann legen Sie die Miete fest.

  2. 02

    Wohnung bekannt machen

    Das Exposé spricht die passende Zielgruppe an. Veröffentlicht wird auf den relevanten Portalen oder still über unsere Kartei, alle Anfragen laufen gebündelt bei uns auf.

  3. 03

    Mieter auswählen

    Besichtigt wird einzeln oder in kleinen Gruppen. Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonität werden bei der engeren Auswahl gesichtet. Sie bekommen eine begründete Empfehlung, entscheiden dürfen allein Sie.

  4. 04

    Vertrag und Übergabe

    Der Mietvertrag ist auf das Objekt zugeschnitten, die Kaution vereinbart. Die Übergabe wird mit Zählerständen, Fotos und Schlüsselverzeichnis dokumentiert, auf Wunsch betreuen wir die Wohnung weiter.

Fachwissen

Was das Gesetz sagt

§ 2 Abs. 1a WoVermRG
Ein Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden grundsätzlich kein Entgelt verlangen: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn (Bestellerprinzip).
§ 556d BGB
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen.
§ 551 BGB
Die Mietsicherheit ist der Höhe nach begrenzt, der Mieter darf eine Barkaution in Raten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen.
§ 80 GModG (bis Juli 2026 GEG)
Auch bei der Vermietung muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden.

Kurz erklärt. Für Ihren Einzelfall ersetzt das keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Was kostet es, eine Wohnung in Hamburg zu vermieten?

Bei Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Vom Wohnungssuchenden darf ein Vermittler nach § 2 Abs. 1a WoVermRG grundsätzlich kein Entgelt verlangen. Deshalb tragen in aller Regel Sie als Vermieter die Provision.

Höhe und Fälligkeit vereinbaren wir vor dem Auftrag schriftlich. Die Provision wird nur fällig, wenn der Mietvertrag zustande kommt.

Wie hoch darf die Miete sein?

Maßstab ist die ortsübliche Vergleichsmiete, in Hamburg belegt über den Mietenspiegel. Bei Neuvermietung begrenzt die Mietpreisbremse die Miete in der Regel auf diesen Wert plus zehn Prozent.

Ausnahmen gibt es, etwa für eine höhere Vormiete, einen Neubau oder eine umfassende Modernisierung. Darauf können Sie sich nur berufen, wenn Sie den Mieter vor Vertragsschluss unaufgefordert informieren. Das übernehmen wir und dokumentieren es.

Wie wählen Sie den Mieter aus?

Vor der Besichtigung fragen wir nur Grunddaten ab, etwa Haushaltsgröße und Einzugstermin. Selbstauskunft, Einkommensnachweise und Bonitätsauskunft sichten wir erst bei der engeren Auswahl, mehr dürfen wir vorher nicht verlangen.

Danach erhalten Sie eine begründete Empfehlung mit den Unterlagen der engeren Auswahl. Die Entscheidung treffen Sie, und wir sagen Ihnen ehrlich, wo wir ein Risiko sehen.

Wie lange dauert es, bis die Wohnung vermietet ist?

In Hamburg ist eine marktgerecht angesetzte Wohnung nach unserer Erfahrung meist innerhalb weniger Wochen vermietet. Länger dauert es vor allem bei ungewöhnlichen Grundrissen, sehr hohen Mieten oder wenn Sanierungsarbeiten noch laufen.

Wenn Sie uns früh einbinden, starten wir schon während der Kündigungsfrist des Vormieters. Dann liegt zwischen Auszug und Einzug oft kein leerer Monat.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen, die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Die Kaution wird getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt und verzinst. Das übernehmen wir und weisen es Ihnen nach.

Übernehmen Sie auch die Wohnungsübergabe?

Ja, Übergabe und Abnahme gehören dazu. Wir nehmen Zählerstände auf, halten den Zustand mit Fotos fest, protokollieren Mängel und dokumentieren jeden übergebenen Schlüssel.

Das klingt nach Formalie, ist aber wichtig: Beim Auszug ist dieses Protokoll der wichtigste Beleg, wenn es um Abzüge von der Kaution geht.

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