Sondereigentumsverwaltung in Hamburg

Zwischen WEG, Mieter und Handwerker sitzen Sie allein. Das muss nicht so sein. Für Ihre vermietete Eigentumswohnung in Hamburg: Mieter, Miete, Nebenkosten, Reparaturen und Ihre Stimme in der WEG.

Kostenloses Erstgespräch

Mieter und Miete

Wir betreuen Ihre Einheit von der Mietersuche bis zur Übergabe: Vorauswahl und Bonitätsprüfung, rechtssicherer Mietvertrag, Wohnungsübergabe mit Protokoll und Zählerständen. Ihr Mieter hat einen festen Ansprechpartner. Wir überwachen die Mieteingänge und mahnen Rückstände an, die Kaution verwalten wir getrennt vom Betriebsvermögen und verzinst. Mieterhöhungen setzen wir geprüft und formsicher um. Wird die Wohnung frei, starten wir die Neuvermietung, sobald die Kündigung vorliegt.

Reparaturen hinter der Wohnungstür koordinieren wir von der Beauftragung der Handwerker bis zur Rechnungsprüfung und halten Gewährleistungsfristen nach. Größere Maßnahmen bereiten wir mit Angeboten vor, entscheiden dürfen Sie. Vorher klären wir, ob die Gemeinschaft oder Sie zuständig sind.

Verwalter übergibt einer neuen Mieterin im renovierten Altbau-Treppenhaus die Wohnungsschlüssel

Abrechnung zwischen WEG und Mieter

Zwischen der Hausgeldabrechnung der WEG und der Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter liegt Übersetzungsarbeit. Wir prüfen die Hausgeldabrechnung, statt sie nur weiterzuleiten, trennen umlagefähige und nicht umlagefähige Positionen sauber und passen die Nebenkostenvorauszahlungen an, wenn die Kosten steigen. Wer welche Kosten trägt, steht oft in der Teilungserklärung, etwa bei Fenstern, Heizkörpern und Bodenbelägen. Ansprüche gegenüber der Gemeinschaft machen wir für Sie geltend.

Verwaltungskosten gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, Sie können die Kosten der Sondereigentumsverwaltung aber in der Anlage V als Werbungskosten ansetzen. Das Ziel ist eine Wohnung, die Ertrag bringt, ohne Ihre Zeit zu kosten. Auf Wunsch erhalten Sie eine Jahresübersicht direkt für Ihren Steuerberater.

Abrechnungen nebeneinander auf einem Schreibtisch, daneben ein Laptop mit Tabelle und ein Glas Wasser

Ihre Stimme in der Versammlung

Ihre Stimme in der Eigentümerversammlung zählt, auch wenn Sie nicht selbst im Termin sitzen. Wir nehmen die Termine der Gemeinschaft wahr, bewerten Beschlussvorlagen vorab und ordnen ein, was Sonderumlagen oder Rücklage für Ihre Einheit bedeuten. Protokolle und Beschlüsse werten wir aus, statt sie abzulegen. Abgestimmt wird nach Ihrer Weisung und dokumentiert, nach der Versammlung melden wir uns mit dem Ergebnis.

Das funktioniert auch, wenn eine andere Verwaltung Ihre WEG betreut: Abrechnungen, Beschlüsse und Protokolle fordern wir dort an. Liegt die Gemeinschaft ebenfalls bei uns, entfallen die Doppelwege. Ein Wechsel der WEG-Verwaltung ändert nichts an unserem Auftrag.

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Eigentümerversammlung an langen Tischen im Abendlicht, vor einem Teilnehmer ein Tischschild mit der Aufschrift Vertreter

Sondereigentum

Über die Wohnung entscheiden Sie

Über das Haus entscheidet die Gemeinschaft. Alles, was für Ihre Wohnung daraus an Arbeit entsteht, übernehmen wir, vom Mieter bis zur Versammlung.

1

Ein Ansprechpartner statt drei

Mieter, WEG-Verwaltung und Handwerker laufen über uns. Sie bekommen Ergebnisse, keine Weiterleitungen.

2

Ihre Stimme in der Versammlung

Auf Wunsch vertreten wir Sie in der Eigentümerversammlung, soweit die Gemeinschaftsordnung das zulässt: Wir stimmen nach Ihrer Weisung ab und berichten Ihnen, was beschlossen wurde.

3

Hausgeldabrechnung geprüft

Wir prüfen die Abrechnung der WEG, statt sie nur weiterzuleiten, und trennen umlagefähige von nicht umlagefähigen Kosten.

4

Zuständigkeit geklärt

Im Schadensfall klären wir, ob Gemeinschaft oder Eigentümer zahlt, bevor jemand beauftragt wird.

5

Miete und Kaution im Griff

Mieteingänge laufend überwacht, Kaution getrennt und verzinst angelegt, Mieterhöhungen formsicher umgesetzt.

6

Jahresübersicht für die Anlage V

Position für Position nachvollziehbar, auf Wunsch direkt für Ihren Steuerberater.

Einstieg

So kommt Ihre Wohnung zu uns

  1. 01

    Kennenlernen

    Ein unverbindliches Gespräch über Ihre Wohnung, Ihren Mieter und die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft: Was läuft gut, wo klemmt es, was soll sich ändern?

  2. 02

    Angebot

    Mietvertrag, letzte Abrechnungen und die Unterlagen Ihrer WEG werden gesichtet. Daraus entsteht ein klares, nachvollziehbares Angebot für Ihre Einheit.

  3. 03

    Geordnete Übernahme

    Sie beauftragen uns allein, ohne Beschluss der Gemeinschaft: Wir übernehmen Mietvertrag, Kaution und Unterlagen, sichten offene Vorgänge und informieren Ihren Mieter.

  4. 04

    Laufende Betreuung

    Mieter, WEG-Verwaltung und Handwerker laufen über uns. Sie erfahren, was für Ihre Einheit zählt, ohne jemandem hinterherzutelefonieren.

Fachwissen

Was das Gesetz sagt

§§ 13 und 14 WEG
Eigentümer dürfen mit ihrem Sondereigentum grundsätzlich nach Belieben verfahren und es vermieten, müssen aber ihre Pflichten gegenüber der Gemeinschaft beachten.
§ 16 WEG
Die Gemeinschaftskosten trägt jeder Eigentümer nach seinem Anteil, sofern keine andere Verteilung beschlossen wird.
§ 25 Abs. 3 WEG
Eine Vollmacht zur Vertretung in der Eigentümerversammlung muss in Textform erteilt werden.
§ 556 Abs. 3 BGB
Über Betriebskostenvorauszahlungen ist jährlich und innerhalb einer gesetzlichen Frist abzurechnen, sonst sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
§ 2 BetrKV
Die Betriebskostenverordnung zählt auf, welche Kostenarten zu den Betriebskosten gehören.

Kurz erklärt. Für Ihren Einzelfall ersetzt das keine Rechtsberatung.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur WEG-Verwaltung?

Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft bestellt und betreut das gemeinschaftliche Eigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlung.

Die Sondereigentumsverwaltung beauftragen Sie allein, sie betrifft nur Ihre Einheit: Mieter, Mietvertrag, Mieteingänge, Nebenkostenabrechnung, Reparaturen hinter der Wohnungstür. Beides kann bei uns liegen, muss es aber nicht.

Geht das auch, wenn eine andere Verwaltung die WEG betreut?

Ja, das kommt häufig vor. Wir arbeiten unabhängig von der WEG-Verwaltung Ihrer Anlage, fordern dort Abrechnungen, Beschlüsse und Protokolle an und nehmen auf Ihre Vollmacht die Versammlung wahr. Liegt die Gemeinschaft ebenfalls bei uns, wird es einfacher, weil Unterlagen und Ansprechpartner ohnehin im Haus sind. Bedingung ist es nicht.

Übernehmen Sie auch die Neuvermietung meiner Eigentumswohnung?

Ja, und zwar früh: Wir starten mit der Suche, sobald die Kündigung vorliegt, nicht erst wenn die Wohnung leer steht. Dazu gehören Exposé, Besichtigungen, Vorauswahl, Bonitätsprüfung, Mietvertrag und Übergabe.

Vorher legen wir gemeinsam fest, was Ihnen wichtiger ist: die höchstmögliche Miete oder ein Mieter, der lange bleibt. Beides gleichzeitig geht selten.

Wer entscheidet über Reparaturen in meiner Wohnung?

Bis zu einem mit Ihnen vereinbarten Betrag beauftragen wir selbst, damit ein tropfender Wasserhahn nicht auf eine Rückmeldung warten muss. Alles darüber legen wir Ihnen mit Angebot und Empfehlung vor.

Vorher klären wir die Zuständigkeit: Manches, was in Ihrer Wohnung auftritt, ist Sache der Gemeinschaft, etwa ein Schaden an einer Leitung im Gemeinschaftseigentum. Das geltend zu machen ist Teil unserer Arbeit.

Vertreten Sie mich in der Eigentümerversammlung?

Auf Wunsch ja, soweit Ihre Gemeinschaftsordnung die Vertretung durch Dritte zulässt. Das prüfen wir vorab. Sie erteilen uns eine Vollmacht, wir sichten die Einladung mit den Beschlussvorlagen und stimmen nach Ihrer Weisung ab.

Nach der Versammlung erhalten Sie eine kurze Rückmeldung, was beschlossen wurde und was daraus für Sie folgt, lange bevor das Protokoll kommt.

Drei Messing-Briefkästen an einer Hamburger Klinkerwand im warmen Abendlicht

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