Mietverwaltung in Hamburg
Ein Telefon, das bei Ihnen nicht klingelt, ist unser Ziel. Mietverwaltung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg: Mieter, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung.
Kostenloses ErstgesprächEin Telefon, das bei Ihnen nicht klingelt, ist unser Ziel. Mietverwaltung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung in Hamburg: Mieter, Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Instandhaltung.
Kostenloses ErstgesprächEine vermietete Wohnung soll Ertrag bringen und keine Wochenenden kosten. Deshalb stehen wir zwischen Ihnen und dem Alltag: Ihre Mieter haben einen festen Ansprechpartner, der ohne Warteschleife erreichbar ist. Anliegen, Schäden und Störungen nehmen wir auf und ordnen sie der richtigen Stelle zu. Wir melden uns bei Ihnen, wenn eine Entscheidung ansteht.
Wird eine Wohnung frei, suchen wir den Nachmieter, sobald die Kündigung vorliegt, prüfen Bonität und Unterlagen und setzen einen rechtssicheren Mietvertrag auf. Die Übergabe halten wir mit Protokoll, Zählerständen und Schlüsselverzeichnis fest. Ihre Mieter haben einen Ansprechpartner, Sie haben Ruhe.
Wir prüfen die Zahlungseingänge laufend und nicht erst zum Jahresende. Fehlt eine Zahlung, reagieren wir früh, mahnen in klaren Stufen und dokumentieren jeden Schritt, statt bis zum dritten Monat zu warten. Die Kaution legen wir getrennt vom Vermögen des Vermieters und verzinst an, wie § 551 BGB es verlangt.
Mieterhöhungen prüfen wir und setzen sie im gesetzlichen Rahmen um, anhand des Hamburger Mietenspiegels und der Kappungsgrenze. Wir arbeiten seit 1965 ausschließlich in Hamburg und wissen, was in Eimsbüttel verlangt werden kann und was in Wilhelmsburg. Formfehler, die eine Erhöhung später unwirksam machen, vermeiden wir von Anfang an.
Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erstellen wir fristgerecht und prüfen die Eingangsrechnungen, bevor sie umgelegt werden. Rückfragen und Einwände der Mieter beantworten wir, Abrechnungs- und Einwendungsfristen behalten wir im Blick. Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie eine Jahresübersicht, Position für Position nachvollziehbar.
Bauliche Mängel melden wir, solange sie klein sind. Kleine Reparaturen erledigen wir im vereinbarten Rahmen selbst, größere legen wir Ihnen mit Angeboten und einer Empfehlung vor. Wir kontrollieren Termine und Ausführung, prüfen die Rechnungen und halten Gewährleistungs-, Wartungs- und Prüffristen nach. Sanierungen bereiten wir zum sinnvollen Zeitpunkt vor. Instandhaltung planen wir, statt auf Schäden zu warten.
Sie besitzen ein ganzes Mehrfamilienhaus als Kapitalanlage? Zur Zinshausverwaltung
Mietverwaltung
Sie entscheiden über Ihre Immobilie. Den Rest erledigen wir, vom Mieter bis zur Abrechnung.
Erreichbar ohne Warteschleife. Anliegen und Schäden landen bei uns, nicht bei Ihnen.
Wir prüfen Zahlungseingänge laufend und mahnen Rückstände früh, nicht erst nach dem dritten Monat.
Nachmietersuche ab Kündigung, Bonitätsprüfung und rechtssicherer Mietvertrag aus einer Hand.
Mieten am Mietenspiegel eingeordnet, Erhöhungen formsicher und im gesetzlichen Rahmen.
Fristgerecht erstellt, Eingangsrechnungen vor dem Umlegen geprüft, Rückfragen der Mieter beantwortet.
Größere Maßnahmen kommen mit Angeboten und Empfehlung auf Ihren Tisch. Entscheiden tun Sie.
Übernahme
Zuerst ein unverbindliches Gespräch, am Telefon oder bei Ihnen: Wie läuft die Vermietung heute, und wo möchten Sie entlastet werden?
Mietverträge, letzte Abrechnungen, Kautionen und der Zustand des Objekts werden gesichtet. Sie erhalten ein transparentes Angebot ohne versteckte Posten.
Sie kündigen den alten Vertrag und unterschreiben unseren, wir holen Mietverträge, Kautionen und Abrechnungsdaten bei der Vorverwaltung ein und informieren Ihre Mieter.
Ein fester Ansprechpartner betreut Mieter, Zahlungseingänge, Nebenkosten und Instandhaltung, damit Sie sich auf die Entscheidungen konzentrieren können, die bei Ihnen liegen.
Fachwissen
Kurz erklärt. Für Ihren Einzelfall ersetzt das keine Rechtsberatung.
FAQ
Ja. Wir verwalten Zinshäuser mit vielen Einheiten ebenso wie einzelne vermietete Wohnungen. Die Abläufe sind dieselben, nur der Umfang ist kleiner: fester Ansprechpartner, überwachte Zahlungseingänge, geprüfte Abrechnung. Wenn Ihre Wohnung in einer WEG liegt, ist die Sondereigentumsverwaltung der passende Rahmen. Was für Ihren Fall sinnvoller ist, sagen wir Ihnen im Erstgespräch.
Die Vergütung richtet sich nach Anzahl der Einheiten, Zustand des Objekts und Umfang der Aufgaben. Sie erfahren sie transparent im Erstgespräch, ohne versteckte Posten.
Wichtiger als die Gebühr ist meist, was sie verhindert: ein Mietausfall über mehrere Monate, eine unwirksame Mieterhöhung, ein Wasserschaden, der zu spät gemeldet wurde. An diesen Stellen entscheidet sich die Rendite Ihrer Immobilie.
Die Suche beginnt, sobald die Kündigung vorliegt, und nicht erst bei leerer Wohnung. In der Regel ist der Nachmieter zum Ende der Kündigungsfrist gefunden, sodass kaum Leerstand entsteht.
Zuvor besprechen wir, was Vorrang hat: die höchstmögliche Miete oder ein Mieter, der lange bleibt und zuverlässig zahlt. Beides gleichzeitig geht selten, die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Wir sehen den fehlenden Eingang, weil wir die Konten laufend prüfen. Dann wird zeitnah gemahnt, in klaren Stufen und dokumentiert.
Bleibt es dabei, arbeiten wir mit einer auf Mietrecht spezialisierten Kanzlei zusammen und bereiten alles vor, was für Kündigung und Räumungsklage gebraucht wird. Sie entscheiden, wie weit gegangen wird; die Unterlagen liegen bereit.
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Kalenderjahr 2026 also bis zum 31. Dezember 2027. Kommt die Abrechnung später, sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen, Guthaben muss der Vermieter trotzdem auszahlen.
Der Mieter hat seinerseits zwölf Monate ab Zugang, um Einwendungen zu erheben. Beide Fristen halten wir im Blick.
Sie kündigen den bestehenden Vertrag und unterschreiben unseren, das ist Ihr Teil. Den Rest übernehmen wir: Wir fordern Unterlagen, Mietverträge, Kautionen und Abrechnungsdaten an, sichten den Bestand, übernehmen das Objekt vor Ort und informieren alle Mieter.
Am saubersten ist ein Wechsel zum Jahreswechsel. Zwingend ist das nicht, wir übernehmen auch mitten im Jahr und rechnen die Zeiträume getrennt ab.
Ratgeber
Wie Betriebs- und Heizkosten abgerechnet werden. Dazu: umlagefähige Kosten, Heizkostenverordnung und CO₂-Kosten.
Weiterlesen: Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung für Vermieter
Miete, Mietenspiegel und Pflichten beim Vermieten in Hamburg. Dazu: Indexmiete, Staffelmiete, Kaution und Mieterhöhung.
Weiterlesen: Vermieten in Hamburg: Miete, Mietenspiegel, Pflichten
Was eine Eigentümergemeinschaft sanieren und modernisieren darf. Dazu: Wärmepumpe, Dach, Wallbox und Heizung im Mehrfamilienhaus.
Weiterlesen: Sanieren und modernisieren in der WEG und im Mehrfamilienhaus