Hausverwaltung in Hamburg, die zurückruft.

Von der Verwaltung hängt ab, ob Abrechnungen stimmen und Beschlüsse umgesetzt werden. Ob WEG, Mietshaus, Sondereigentum oder Gewerbe: mit festem Ansprechpartner und vollständiger Belegeinsicht.

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Mitarbeiter vor einer Wand mit Notizen bei der Planung

Unsere Verwaltungsleistungen

Ob WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentum, Zinshaus oder Gewerbe: Welcher Baustein zu Ihnen passt, hängt an Ihrem Haus und Ihrem Bedarf.

Zertifiziert, versichert, mit klaren Regeln

Eigentümergemeinschaften können einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG verlangen. Bei uns ist Matthias Marquardt zertifizierter Verwalter, Stefanie Doetsch ist als Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nach § 7 der Zertifizierungsverordnung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt.

Dazu kommen die Erlaubnis nach § 34c GewO und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Und ein paar Regeln, die für jedes Haus gelten:

  • Getrennte Konten auf den Namen der Gemeinschaft, kein Sammelkonto
  • Keine Provisionen von Handwerkern, Dienstleistern oder Versorgern
  • Versammlungen, aus denen Beschlüsse werden: vorbereitet, moderiert, protokolliert und umgesetzt
  • Instandhaltung mit Plan statt Notreparatur: Wartungsfristen im Blick, Angebote verglichen, Handwerker gesteuert
  • Betriebs- und Nebenkosten fristgerecht abgerechnet, Einsprüche selten
  • Mietverhältnisse ohne Reibung: Verträge, Anpassungen und die Kommunikation mit Mietern übernehmen wir
  • Ein fester Ansprechpartner mit festen Sprechzeiten, kein Callcenter
Matthias Marquardt, Geschäftsführung, Schwarzweißporträt
Jedes Haus hat seine Technik, seine Beschlusslage und seine Menschen. Wir lernen alle drei kennen, bevor wir handeln.

Matthias Marquardt

Geschäftsführer ab 2027 · 3. Generation

Hausverwaltung wechseln

„Ein Wechsel ist Papierkram. Unser Papierkram.“

Was Sie tun.

  • Beschluss der Gemeinschaft über den Wechsel
  • Verwaltervertrag unterschreiben
  • Uns sagen, wer im Haus Ansprechpartner ist

Was wir übernehmen.

  • Unterlagen, Konten und Kautionen von der Vorverwaltung anfordern
  • Bestand, Beschlusslage und offene Vorgänge sichten
  • Objektübergabe vor Ort und erste Information an alle Eigentümer

Zeitplan

Wann soll die neue Verwaltung starten?

Wann bekomme ich ein Angebot?

Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Sonderhonorare. Dafür prüfen wir Teilungserklärung, die letzte Jahresabrechnung und die Beschlusslage.

Was kostet die Verwaltung?

Das Honorar richtet sich nach Zahl der Einheiten, Objekt und Leistungsumfang und steht als Festpreis im Angebot. Sonderhonorare gibt es nur für Leistungen, die im Vertrag ausdrücklich so vereinbart sind.

Wie kündigen wir den alten Verwalter?

Die Gemeinschaft beschließt die Abberufung mit einfacher Mehrheit, ein Grund ist dafür nicht nötig (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung, früher, wenn er ohnehin ausläuft oder gekündigt wird.

Und der richtige Zeitpunkt?

Zum Jahreswechsel ist ein Wechsel am saubersten, weil Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan zusammenfallen. Zwingend ist das nicht – wir übernehmen auch mitten im Jahr und rechnen die Zeiträume getrennt ab.

Drei Messing-Briefkästen an einer Hamburger Klinkerwand im warmen Abendlicht

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