Von der Verwaltung hängt ab, ob Abrechnungen stimmen und Beschlüsse umgesetzt werden. Ob WEG, Mietshaus, Sondereigentum oder Gewerbe: mit festem Ansprechpartner und vollständiger Belegeinsicht.
Kostenloses Erstgespräch anfragenUnsere Verwaltungsleistungen
Ob WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentum, Zinshaus oder Gewerbe: Welcher Baustein zu Ihnen passt, hängt an Ihrem Haus und Ihrem Bedarf.
Schnell, digital, verbindlich
Verwaltung einzelner Sondereigentumseinheiten im Auftrag der Eigentümer.
Von der Mietersuche bis zur Nebenkostenabrechnung: alles aus einer Hand.
Wertorientierte Betreuung von Mehrfamilienhäusern für Kapitalanleger.
Professionelles Management von Gewerbeimmobilien und gemischt genutzten Häusern.
Eigentümergemeinschaften können einen zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG verlangen. Bei uns ist Matthias Marquardt zertifizierter Verwalter, Stefanie Doetsch ist als Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft nach § 7 der Zertifizierungsverordnung einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt.
Dazu kommen die Erlaubnis nach § 34c GewO und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Und ein paar Regeln, die für jedes Haus gelten:
Jedes Haus hat seine Technik, seine Beschlusslage und seine Menschen. Wir lernen alle drei kennen, bevor wir handeln.
Hausverwaltung wechseln
Was Sie tun.
Was wir übernehmen.
Zeitplan
Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Sonderhonorare. Dafür prüfen wir Teilungserklärung, die letzte Jahresabrechnung und die Beschlusslage.
Das Honorar richtet sich nach Zahl der Einheiten, Objekt und Leistungsumfang und steht als Festpreis im Angebot. Sonderhonorare gibt es nur für Leistungen, die im Vertrag ausdrücklich so vereinbart sind.
Die Gemeinschaft beschließt die Abberufung mit einfacher Mehrheit, ein Grund ist dafür nicht nötig (§ 26 Abs. 3 WEG). Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung, früher, wenn er ohnehin ausläuft oder gekündigt wird.
Zum Jahreswechsel ist ein Wechsel am saubersten, weil Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan zusammenfallen. Zwingend ist das nicht – wir übernehmen auch mitten im Jahr und rechnen die Zeiträume getrennt ab.